Erbrecht
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Erbrecht

BERATUNG FÜR UNTERNEHMER UND PRIVATPERSONEN NACH DEM ERBFALL

Wir beraten Sie auch nach Eintritt eines Erbfalls. In dieser Situation gibt es eine Vielzahl von Themen, die der Abstimmung und Regelung bedürfen. Leider führt dies häufig zu Streitigkeiten innerhalb der Familie. Doch auch hier bestehen verschiedene Möglichkeiten, Streit zu vermeiden und eine passende Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden. Zudem besteht meist die Möglichkeit, durch geschickte Gestaltungen die Erbschaftsteuerlast zu reduzieren.

Leistungen im Überblick:
  • Sicherung des Nachlasses
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beantragung von Erbscheinen und Vertretung in Erbscheinsverfahren
  • Testamentsvollstreckung, Beratung und Vertretung bei Konflikten mit Testamentsvollstreckern
  • Mediation im Erbrecht
  • Beratung zu Steuervermeidungsmaßnahmen nach einem Erbfall
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Vertretung bei Auseinandersatzungen mit dem Finanzamt
  • Anwaltliche Vertretung in Schiedsverfahren im Erbrecht
  • Internationales Erbrecht